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   BSG, 28.02.1961 - 2 RU 97/59   

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https://dejure.org/1961,986
BSG, 28.02.1961 - 2 RU 97/59 (https://dejure.org/1961,986)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1961 - 2 RU 97/59 (https://dejure.org/1961,986)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1961 - 2 RU 97/59 (https://dejure.org/1961,986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Autounfall infolge Übermüdung - Betriebliche Tätigkeit des Versicherten als wesentliche Ursache der Übermüdung - Versicherungsschutzes bei Verkehrsunfällen von Kraftfahrern - Versagung der Entschädigungsleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Fahruntüchtigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 14, 68
  • MDR 1961, 633
  • VersR 1961, 725
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 28.02.1961 - 2 RU 97/59
    Nach seinem in BSG 12, 242 veröffentlichten Urteil vom 30. Juni 1960, auf das im einzelnen verwiesen wird, geht der ursächliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nicht mehr ohne Rücksicht auf das Verhalten des Kraftfahrers im einzelnen verloren, vielmehr fehlt dieser Zusammenhang als Voraussetzung für den Versicherungsschutz erst, wenn die Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholbeeinflussung, die mit dem Unternehmen bzw. der versicherten Tätigkeit nicht zusammenhängt, für den Eintritt des Unfalls die einzige rechtserhebliche Ursache im Sinne der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung herrschenden Kausallehre gewesen ist.
  • BSG, 30.05.1956 - 2 RU 311/55
    Auszug aus BSG, 28.02.1961 - 2 RU 97/59
    In der einen Fall der Übermüdung betreffenden Entscheidung vom 24. Oktober 1956 (BSG 4, 27), auf die das angefochtene Urteil Bezug genommen hat, ist in Übereinstimmung mit der damaligen Rechtsprechung zur Frage des Versicherungsschutzes bei alkoholbedingter Fahrunfähigkeit von Kraftfahrern (BSG 3, 116) ausgeführt, daß ebenso wie bei Alkoholbeeinflussung die auf unüberwindlicher Übermüdung beruhende Fahruntüchtigkeit an sich ohne weiteres die Lösung vom Betrieb zur Folge habe, daß sie aber den Zusammenhang mit der versicherten Betriebstätigkeit nicht beeinträchtige, wenn die Übermüdung aus schließlich oder wesentlich auf Umstände des Betriebs zurückzuführen ist.
  • BSG, 29.10.1986 - 2 RU 43/85

    Selbstgeschaffene Gefahr - Fahruntüchtigkeit infolge Übermüdung - Inkaufnehmen

    Zwar kann die Übermüdung eines Kraftfahrers, wenn sie ihn fahruntüchtig macht und die rechtlich allein wesentliche Unfallursache ist, den Versicherungsschutz ausschließen (BSGE 14, 68).
  • BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66

    Verursachung eines Verkehrsunfalls durch einen mit der Beförderung einer an

    Das gegenteilige Ergebnis läßt sich auch nicht damit begründe, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Versicherungsschutz für einen Arbeitsunfall entfällt, wenn bei Abwägung der für den Unfall ursächlich gewordenen Umstände die unternehmensbedingten Umstände durch in der persönlichen Sphäre des Verunglückten liegende Bedingungen wie Trunkenheit, Übermüdung aus Unternehmensfremden Gründen, unvernünftige Spielerei oder sonstiges höchst unvernünftiges Verhalten so sehr in den Hintergrund gedrängt werden, daß die letzteren als die rechtlich allein wesentlichen Ursachen anzusehen sind (BSG 12, 242; BSG Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 RU 97/59 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 35; vom 30. März 1962 - 2 RU 32/61 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 53; vom 29. Mai 1962 - 2 RU 113/60 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 55).
  • LSG Niedersachsen, 28.03.2002 - L 9 B 277/01
    Soweit das Sozialgericht in seinem ablehnenden Beschluss davon ausgegangen ist, daß der Beschwerdeführer bei seinem Wegeunfall wegen nicht betriebsbedingter Übermüdung am Steuer eingeschlafen und deshalb von der Fahrbahn abgekommen sei, ist allerdings der Versicherungsschutz in der Rechtsprechung bei einer derartigen Sachlage verschiedentlich verneint worden (Lauterbach, Unfallversicherung, § 8 SGB VII, Rdnrn 343 und 501 u.H.a. BSGE 14, 68 u. LSG Baden - Württemberg, Az.: L 2 U 2339/93 v. 01.06.1994).
  • LSG Niedersachsen, 28.08.2001 - L 9 B 277/01
    Soweit das Sozialgericht in seinem ablehnenden Beschluss davon ausgegangen ist, daß der Beschwerdeführer bei seinem Wegeunfall wegen nicht betriebsbedingter Übermüdung am Steuer eingeschlafen und deshalb von der Fahrbahn abgekommen sei, ist allerdings der Versicherungsschutz in der Rechtsprechung bei einer derartigen Sachlage verschiedentlich verneint worden (Lauterbach, Unfallversicherung, § 8 SGB VII, Rdnrn 343 und 501 u.H.a. BSGE 14, 68 u. LSG Baden - Württemberg, Az.: L 2 U 2339/93 v. 01.06.1994).
  • OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84

    Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler; Kausalitätszusammenhang

    Der Senat verkennt nicht, daß bei seltenen Komplikationen eine Aufklärungspflicht entfallen kann, und dies auch noch bei Risikoquoten von 1-2 % in Betracht kommt (vgl. z.B. BGH VersR 1961, 725).
  • BGH, 29.04.1969 - VI ZR 29/68

    Anspruch auf Aufwendungsersatz - Haftung eines Versicherers infolge eines

    Dabei ist es unerheblich, ob die eine oder die andere Möglichkeit nach der Lebenserfahrung eine größere Wahrscheinlichkeit für sich hat (Urteil des BGH vom 10. März 1954 - VI ZR 75/53 - VRS 6, 251 = VersR 1954, 224; vgl. auch die Urteile vom 25. November 1958 - VI ZR 226/57 - VersR 1959, 365 und vom 11. April 1961 - VI ZR 135/60 - VersR 1961, 725).
  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 126/64
    Unfallursache in Betracht kommende Übermüdung sei auf zwei Ursachen zurückzuführen (BSG 14, 68 @ 5A2.
  • BGH, 21.12.1965 - VI ZR 161/64

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

    Schon in Anbetracht dessen, daß dem Beklagten übel wurde und er möglicherweise deshalb - unbekannt an welcher Stelle - gestürzt ist, kann nicht davon gesprochen werden, daß sich ein Sturz wegen der Mängel der Treppe - auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung ohne weiteres dem Beurteiler aufdrängt (vgl. BGH Urteil vom 11. April 1961 - VI ZR 155/60 - VersR 1961, 725).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 106/61
    Folgt man dem, so läßt sich eine Pflicht zur Aufklärung über die mögliche Gefährdung nicht rechtfertigen (vgl. Urteil des erkennenden Senats - VI ZR 135/60 vom 11. April 1961 - VersR 1961, 725).
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